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Barrierefreiheit-Informationen:

Erklärung zur Barrierefreiheit

LBB NRW

Die Landesregierung hat mit der Einführung des NRW-Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) im September 2010 auch einen unabhängigen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung berufen. Landesbehindertenbeauftragte von NRW ist zurzeit Claudia Middendorf. Gemeinsam mit ihrem Team setzt sie sich für die gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein.

www.lbb.nrw.de

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite http://www.innenraumluft.nrw.de/ und ihre Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite http://www.innenraumluft.nrw.de/ ist bezüglich der technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen als barrierefrei eingestuft worden. Die Testung der Internetseite erfolgte im Januar 2021 durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.03.2021 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen erstellt.

Weitere Informationen:

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Weitere Informationen:

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Weitere Informationen:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite http://www.innenraumluft.nrw.de/ von der Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Weitere Informationen:

Informationen in Gebärdensprache

Menschen, die nicht oder nur schwer hören können, möchten wir die wesentlichen Informationen unserer Internetseite leicht zugänglich zur Verfügung stellen.

Informationen in Leichter Sprache

In diesem Bereich finden Sie bald Informationen in Leichter Sprache zur Internet-Seite http://www.innenraumluft.nrw.de/