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Schadstoffe
Die meisten Schadstoffe in der Innenraumluft sind unsichtbar. Es handelt sich dabei um gasförmige Stoffe oder kaum sichtbare Stäube und Partikel. Zu erkennen sind sie manchmal an ihrem Geruch oder an ihren Wirkungen. Diese Wirkungen sind oft nicht eindeutig und treten vielfach auch erst mit einiger Verzögerung auf. Deshalb reicht es nicht, der Innenraumluft erst dann Beachtung zu schenken, wenn die sich in einem Raum aufhaltenden Personen über schlechten Geruch, Kopfschmerzen oder Übelkeit klagen. Ebenso wichtig ist es, ein allgemeines Problembewusstsein zu entwickeln und einige grundlegende Informationen darüber zu haben, wodurch Probleme in der Innenraumluft auftreten können oder wie dieses Auftreten zu verhindern ist.
In diesem Kapitel wird daher zunächst über einige von Luftbelastungen ausgehende gesundheitliche Wirkungen und über die Alltagssituationen informiert, in denen solche Belastungen besonders häufig auftreten. Kernstück der Informationen bildet eine kommentierte Liste von ausgewählten Schadstoffen, in der Sie spezifische Hinweise zu Art und Auftreten der Schadstoffe sowie die mit ihnen verbundenen gesundheitlichen Wirkungen finden.
Wirkungen von Schadstoffen in der Raumluft
Von Schadstoffen in der Raumluft können je nach Art des Stoffes und der Situation ganz unterschiedliche Wirkungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen. Entsprechend unterschiedlich sind sie zu bewerten.
So gibt es z. B. krebserzeugende Stoffe (oder Stoffe, die zumindest in Verdacht stehen, krebserzeugend zu wirken), die besonders kritisch zu bewerten sind: Asbest, PCP oder einige Nitroverbindungen gehören beispielsweise dazu.
Andere Stoffe können die Fortpflanzung beeinträchtigen oder haben spezielle toxische Eigenschaften, wie z. B. Weichmacher.
Es gibt aber auch Stoffe, die einfach mit lästigen oder störenden Wirkungen verbunden sein können, wie leichte Reizungen von Augen oder Schleimhäuten, Ermüdung, Kopfschmerzen oder unangenehmem Geruch, wie z. B. einzelne VOC. Auch diese Stoffe müssen so weit reduziert oder entfernt werden, dass auf Dauer ein Aufenthalt ohne Beschwerden in den betroffenen Räumen möglich ist.
Typische Innenraumluftbelastungen
Eine der häufigsten Innenraumluftbelastungen entsteht durch das Auftreten von Schimmel. Nicht immer sind diese Schäden sofort zu sehen, da sie sich auch hinter Tapeten oder Möbeln verbergen können.
Typisch sind auch Belastungen nach Bezug von Neubauten oder renovierten Räumen. Diese können z. B. durch Baustoffe oder Einrichtungsgegenstände mit hohen Emissionen auftreten, aber auch durch unsachgemäße Verarbeitung oder Zusammenstellung (z. B. unpassende Kombination von Kleber und Bodenbelag oder zu schnelles Aufbringen von Bodenbelag auf nicht fertig getrocknetem Estrich).
Eine besondere Problematik ist die von Altstoffen, die früher zwar im Bau eingesetzt wurden, aber heute aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung im Baubereich verboten oder eingeschränkt sind. Die bekanntesten Vertreter sind Asbest, PCB und PCP. Eine systematische Überprüfung von Bauunterlagen oder historische Recherchen können zum Auffinden von betroffenen Gebäuden beitragen.
Die Gesamtsituation des Raumes und seine Nutzung sind ebenfalls zu betrachten: Manche Raumluftprobleme lassen sich durch Optimierung von Lüftung, Heizung oder Reinigung lösen. Auch Kochen oder die Heizungsart haben Einfluss auf die Raumluftqualität. In Werk- oder Chemieräumen (z. B. in Schulen) ist auch an Raumluftbelastungen zu denken, die aus dem Umgang mit speziellen Stoffen (Kleber, Lösungsmittel, andere Chemikalien) stammen können.
Weitere Hinweise finden Sie unter den beiden folgenden Links:
Schadstoffliste
Die folgende Liste enthält die Schadstoffe, mit denen wir in der Praxis am häufigsten zu tun haben. Sie ist bei weitem nicht abschließend, sollte aber für eine erste Orientierung gute Dienste leisten.
Begrifflichkeiten - was bedeuten die unterschiedlichen Werte?
Beurteilungswerte sind ein wichtiges Instrument um gesundheitliche Risiken einzuschätzen oder festzustellen, ab wann Maßnahmen zur Minderung einer stofflichen Belastung erforderlich sind. Dabei wird eine Reihe von unterschiedlichen Begriffen verwendet. Im Bereich der Innenraumluft - und der dort hauptsächlich relevanten Schadstoffe - sind insbesondere nachfolgend genannte Werte von Bedeutung:
Geruchsschwellenwert
Die Geruchsschwelle ist die Konzentration eines Stoffes, die ein Mensch durch seinen Geruchssinn gerade noch wahrnehmen kann. Geruchsschwellen können nur für Einzelstoffe angegeben werden.
Grenzwert
Grenzwerte sind vom Gesetzgeber festgelegte, rechtlich verbindlich einzuhaltende Werte, u.a. zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
Leitwert
Leitwerte werden festgelegt, wenn systematische praktische Erfahrungen vorliegen, dass mit steigender Konzentration die Wahrscheinlichkeit für Beschwerden oder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen zunimmt, der Kenntnisstand aber nicht ausreicht, um rein toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten.
Referenzwert für Radon
Der Referenzwert für Radon dient als Maßstab für die Prüfung, ob Maßnahmen zur Reduktion der Innenraumluftkonzentration von Radon angemessen sind. Er ist in der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom und im deutschen Strahlenschutzgesetz festgelegt. Es handelt sich nicht um einen Grenzwert.
Richtwerte (RW)
Die Innenraumrichtwerte des Ausschusses für Innenraumluft (AIR) sind fachlich abgeleitete, bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Empfehlungen, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude angewandt werden können:
- RW I (Vorsorgerichtwert) ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft unterhalb der keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, selbst wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt sein sollte.
- RW II (Maßnahmen- bzw. Schutzwert) ist die Konzentration eines Stoffes, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen.
Vom AIR abgeleitete RW haben keinen Gesetzescharakter (d.h. es sind keine „Grenzwerte“). Sie dienen aber z.B. dem Gesundheitsamt als Orientierung, wenn Raumluftwerte in einer Schule oder einem Kindergarten gesundheitlich bewertet werden müssen. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und II gehandelt werden.
Zielwert
Wert, der nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in der Innenraumluft erreicht oder unterschritten werden sollte.