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Künstliche Mineralfaser-Produkte
Materialien aus Mineralfaser sind als Dämmstoffe unentbehrlich. Ältere Produkte können Faserstaub freisetzen, der gesundheitsschädlich ist.
Künstliche Mineralfaser-Produkte bestehen aus industriell hergestellten, mineralischen Fasern und finden im Baubereich umfangreiche Verwendung zur Wärmedämmung, zum Brandschutz sowie zur Schallisolation.
Seit dem 01.06.2000 dürfen nur noch biolösliche Mineralfaser-Dämmstoffe hergestellt und eingebaut werden, die nachweislich nicht krebserzeugend sind (Biolöslichkeit = Eigenschaft von feinen Fasern, im Körper durch körpereigene Substanzen aufgelöst und abgebaut zu werden). Dabei sind die Hersteller verpflichtet, diesen Nachweis zu erbringen. Der Einbau bzw. Wiedereinbau von „alter“ Mineralwolle ist verboten.
Bei „alten“ Produkten, die vor 1996 hergestellt wurden, kann man davon ausgehen, dass es sich um Mineralfaser-Erzeugnisse handelt, die krebsverdächtig bzw. krebserzeugend sind. Nach 1996 bis zum Herstellungsverbot am 01.06.2000 wurden „alte“ wie auch „neue“ Mineralfaser-Erzeugnisse hergestellt und eingebaut.
„Alte“ und „neue“ Mineralfaser-Erzeugnisse sind rein äußerlich nicht voneinander zu unterscheiden. Die in den Mineralwolle-Dämmstoffen enthaltenen künstlichen Mineralfasern (KMF) sind größtenteils so fein, dass sie beim Einatmen in die Lunge gelangen können. Bei den „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen konnten die Fasern aufgrund ihrer Zusammensetzung nur schwer in der Lunge abgebaut werden. Wenn die empfohlenen Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung nicht beachtet werden, besteht bei allen Mineralfaser-Produkten die Gefahr akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Reizungen der Haut und der Schleimhäute.
Eine Sanierungspflicht für Bauprodukte aus „alten“ künstlichen Mineralfasern besteht nicht. Ordnungsgemäß eingebaute Wärmedämmungen aus KMF führen z. B. nicht zu Innenraumluft-Belastungen, solange keine staubbildenden Arbeiten an diesen Materialien durchgeführt werden, d. h. bei normaler Raumnutzung treten keine Gefährdungen auf. Hingegen kann bei Vorliegen bautechnischer Mängel oder baulicher Eingriffe, die Konzentration an lungengängigen Fasern aus den eingebauten KMF-Produkten in der Raumluft stark erhöht sein – Vorsicht ist also bei Abriss- und Umbaumaßnahmen geboten. Bei allen Arbeiten an den KMF-Altprodukten ist darauf zu achten, dass durch geeignete Maßnahmen die Entstehung, Freisetzung und Verschleppung von Mineralfaserstaub und damit die Gefährdung von Personen oder der Umwelt zu vermeiden ist. Bei dem Ausbau von alten, künstlichen Mineralfaser-Produkten muss die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 521 beachtet werden. Arbeiten an krebsverdächtigen bzw. krebserzeugenden Mineralwolle-Dämmstoffen dürfen nur von qualifizierten Firmen ausgeführt werden.
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