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Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Reinigungsmittel

Reinigungsmittel sind eine der Quellen von flüchtigen organischen Verbindungen. Andere sind Farben, Klebstoffe oder Möbel.

Die Abkürzung VOC (Volatile Organic Compounds) bezeichnet flüchtige organische Verbindungen. Zur Stoffgruppe der VOC gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole und organische Säuren.

VOC kommen praktisch immer in der Raumluft vor. In der Regel sind die Konzentrationen einzelner VOC in Innenräumen relativ gering und gesundheitliche Beeinträchtigungen sind dann nicht zu befürchten. Die einzelnen VOC können ganz unterschiedliche Wirkungen besitzen. Diese reichen von Geruchsbelästigungen und Reizungen der Atemwege und Augen über akute Wirkungen bis hin zu Langzeitwirkungen. Dazu gehören auch Wirkungen auf das Nervensystem und Allergie auslösende oder Allergien verstärkende Eigenschaften. Manche dieser Stoffe können Krebs erzeugen, das Erbgut schädigen oder die Fortpflanzung beeinträchtigen. In Innenräumen sollte im Mittel die Gesamt-Konzentration unter 0,3 mg/m³ liegen, sofern keine Einzel-Richtwerte überschritten werden. Für zahlreiche Stoffe bzw. Stoffgruppen aus dem VOC-Spektrum sind vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte am Umweltbundesamt auch gesundheitlich begründete Richtwerte abgeleitet, die grundsätzlich Vorrang vor einer Summenbewertung haben.

Mögliche Quellen für VOC in Innenräumen sind Bauprodukte oder die Innenausstattung, wie beispielsweise Fußboden-, Wand- und Deckenmaterialien, Farben, Lacke, Klebstoffe und Möbel. Die flüchtigen organischen Verbindungen gelangen in die Raumluft, wenn Lösemittel verdunsten und flüssige oder pastöse Produkte trocknen. Sie können aber auch aus festen Produkten entweichen, wie z. B. aus Kunststoffen. Materialien natürlichen Ursprungs können ebenfalls VOC in die Umgebungsluft abgeben (z. B. Terpene aus Holz). VOC werden darüber hinaus auch aus Pflege-, Desinfektions-, Reinigungs- und Hobbyprodukten oder durch Tabakrauchen freigesetzt. Sie können aber auch in Duft- oder Riechstoffen vorkommen.

Vor allem nach dem Bau und Renovieren bzw. Sanieren von Gebäuden sowie bei unsachgemäßer Verarbeitung oder beim Einsatz nicht geeigneter Produkte können erhöhte VOC-Konzentrationen auftreten. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) beim Umweltbundesamt hat für die Freisetzung von VOC aus Bauprodukten in Innenräumen Begrenzungen festgelegt. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) führt dazu entsprechende Prüfungen u.a. von Bodenbelägen, Klebstoffen, Parkettlacken oder Wandbelegen durch.

Zur Vermeidung von VOC in Innenräumen sollten emissionsarme Produkte eingesetzt werden, die z. B. mit einem Umweltzeichen wie dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach dem AgBB-Bewertungsschema geprüft sind. Intensives Lüften während und nach Beendigung der Arbeiten verringert erhöhte VOC-Konzentrationen oder vermeidet sie ganz. Deshalb empfiehlt es sich, vor der erstmaligen Nutzung von Gebäuden oder Räumen Zeiten zur Ausgasung von VOC einzuplanen. Je nach Umfang und Art der ausgeführten Arbeiten können dafür eine bis mehrere Wochen erforderlich sein.

Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten und ein Zusammenhang mit VOC vermutet wird, sollten Sachverständige einbezogen werden. Diese können vielfach bereits durch eine Inspektion des Gebäudes oder durch die Befragung der Betroffenen mögliche Quellen feststellen. Mit Messungen sollten fachkundige Laboratorien beauftragt werden, die über ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem verfügen.

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