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PAK

Parkettboden

Parkettböden und andere Fußbodenbeläge wurden früher oft mit teerhaltigen Klebstoffen verlegt. Die schädlichen Ausdünstungen sind meist längst verflogen – bis sie bei Renovierungsarbeiten wieder ans Tageslicht kommen.

Als Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bezeichnet man eine Gruppe von mehreren hundert Einzelstoffen. Hierbei ist Benzo[a]pyren (BaP) der bekannteste Schadstoff (Leitsubstanz).

PAK treten bei unvollständigen Verbrennungsvorgängen auf, an denen fossile Brennstoffe oder sonstige organische Materialien beteiligt sind. In Innenräumen können PAK insbesondere in Teerprodukten vorkommen. Dabei sind schwarze Anstriche und Kleber nicht grundsätzlich teerhaltig, sondern bestehen oftmals auch aus Bitumen. Im Wohnungsbau wurden PAK meistens in Form von Teerklebstoffen für Parkettböden, als Dach- und Dichtungsbahnen sowie als Teerasphaltanstrich verwendet. Seit Mitte der 1970er Jahre wurde in Deutschland die Produktion von Teerklebstoffen eingestellt. Allerdings wurden teerhaltige Klebstoffe noch bis etwa 1981 eingesetzt. Seitdem wurden meistens nur noch Klebstoffe auf Kunststoffbasis eingesetzt. Darüber hinaus können PAK in Innenräumen beispielsweise durch Kamine, Öfen, Tabakrauchen oder Kochen entstehen.

PAK können sowohl mit der Nahrung, über direkten Hautkontakt, als auch über die Atemluft aufgenommen werden und vor allem bei langfristiger Aufnahme krankheitsverursachend sein. Zahlreiche PAK wie auch die Leitsubstanz BaP sind als krebserzeugend eingestuft. BaP kann zudem die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und das ungeborene Leben schädigen.

In einer Analyse muss geklärt werden, ob und wie hoch teerhaltige Bauprodukte mit PAK belastet sind. Eine Geruchsbeurteilung bzw. das Aussehen reichen hierfür nicht aus, ein starker ölartiger Geruch kann jedoch ein Hinweis sein. Ob von einem PAK-haltigen Bauprodukt eine Gefahr ausgeht, hängt vom PAK-Gehalt, dem Einbauort und dem Zustand des Produkts ab.

Zur Beseitigung der Schadstoff-Belastung bieten sich unterschiedliche Lösungen an. Somit muss von Fall zu Fall entschieden werden, welche Problemlösung die geeignete ist. Allerdings sollte der Ausbau in jedem Fall durch Fachleute erfolgen, auch wenn es Privatleuten nicht verboten ist.

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