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Begrifflichkeiten - was bedeuten die unterschiedlichen Werte?

Sprechblasen mit der Beschriftung 'Werte?' und 'Bedeutung!'

Beurteilungswerte sind ein wichtiges Instrument um gesundheitliche Risiken einzuschätzen oder festzustellen, ab wann Maßnahmen zur Minderung einer stofflichen Belastung erforderlich sind. Dabei wird eine Reihe von unterschiedlichen Begriffen verwendet. Im Bereich der Innenraumluft - und der dort hauptsächlich relevanten Schadstoffe - sind insbesondere nachfolgend genannte Werte von Bedeutung:

Geruchsschwellenwert

Die Geruchsschwelle ist die Konzentration eines Stoffes, die ein Mensch durch seinen Geruchssinn gerade noch wahrnehmen kann. Geruchsschwellen können nur für Einzelstoffe angegeben werden.

Grenzwert

Grenzwerte sind vom Gesetzgeber festgelegte, rechtlich verbindlich einzuhaltende Werte, u.a. zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Leitwert

Leitwerte werden festgelegt, wenn systematische praktische Erfahrungen vorliegen, dass mit steigender Konzentration die Wahrscheinlichkeit für Beschwerden oder nachteilige gesundheitliche Auswirkungen zunimmt, der Kenntnisstand aber nicht ausreicht, um rein toxikologisch begründete Richtwerte abzuleiten.

Referenzwert für Radon

Der Referenzwert für Radon dient als Maßstab für die Prüfung, ob Maßnahmen zur Reduktion der Innenraumluftkonzentration von Radon angemessen sind. Er ist in der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom und im deutschen Strahlenschutzgesetz festgelegt. Es handelt sich nicht um einen Grenzwert.

Richtwerte (RW)

Die Innenraumrichtwerte des Ausschusses für Innenraumluft (AIR) sind fachlich abgeleitete, bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Empfehlungen, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude angewandt werden können:

  • RW I (Vorsorgerichtwert) ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft unterhalb der keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, selbst wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt sein sollte.
  • RW II (Maßnahmen- bzw. Schutzwert) ist die Konzentration eines Stoffes, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen.

Vom AIR abgeleitete RW haben keinen Gesetzescharakter (d.h. es sind keine „Grenzwerte“). Sie dienen aber z.B. dem Gesundheitsamt als Orientierung, wenn Raumluftwerte in einer Schule oder einem Kindergarten gesundheitlich bewertet werden müssen. Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und II gehandelt werden.

Zielwert

Wert, der nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in der Innenraumluft erreicht oder unterschritten werden sollte.